Das Begleitete Fahren ab 17
wurde ab dem 01.01.2011 dauerhaft im Gesetz festgeschrieben. Mit der Teilnahme am „Begleiteten Fahren ab 17“ wird das Mindestalter für den Führerscheinerwerb der Klassen B und BE auf 17 Jahre gesenkt werden. Gleichzeitig besteht jedoch die Auflage, bis zum 18.Geburtstag, den Pkw nur in Begleitung einer in der Püfbescheinigung namentlich eingetragenen Person zu führen.