Infos zum Verlauf des Führerscheinerwerbs
Beginn:
Nach der Anmeldung kann unmittelbar mit dem Theorieunterricht und auch mit Fahrstunden losgelegt werden. Der Theorieunterricht setzt sich zusammen aus 12 Grundstoffthemen und den Zusatzthemen 13 + 14 für Klasse B; und 6 Grundstoffthemen plus 4 Spezialthemen (samstags) bei der Erweiterung von Klasse B auf A. Der Unterricht kann in allen Filialen gehört werden.
Behörden und Fristen:
Der Fahrschulantrag ist zusammen mit einem Sehtest, Passbild und Erste-Hilfe-Kurs (nicht nötig bei Erweiterung) auf der Meldestelle einzureichen. Die Behörden benötigen nach der Einreichung 6-8 Wochen zur Bearbeitung. Erst wenn die Unterlagen bei uns vorliegen (kann telefonisch im Büro erfragt werden) sind Prüfungen möglich!
Dieser Antrag bleibt 1 Jahr gültig und verlängert sich um ein weteres Jahr ab der bestandenen Theorieprüfung.
Der Theorieunterricht und die Sonderfahrten haben ein Gültigkeit von 2 Jahren.
Prüfungen:
Vorraussetzungen für die Anmeldung zur Theorieprüfung sind:
1. Unterlagen von den Behörden sind bei uns eingegangen.
2. Alle Theoriestunden sind vollständig.
3. Der Vortest wurde im Büro bestanden.
4. Die Prüfgebühr (incl. TÜV-Gebühr) ist bezahlt.
Die Anmeldung zur Theorieprüfung kann kurzfristig geschehen, insofern noch Prüfplätze zur Verfügung stehen.
Zur praktischen Prüfung wird man von seinem Fahlehrer nach gemeinsamer Absprache angemeldet. Dies muss ca. 2 Wochen vor dem Prüftermin geschehen. Die Bezahlung (incl. TÜV) erfolgt spätestens einen Tag vor der Prüfung im Büro.
Bei Nichterfolg der theoretischen oder praktischen Prüfung müssen mindestens 2 Wochenenden vergehen bis zur nächsten Prüfung.
Viel Erfolg!